Hygienekonzept

Zur Durchführung des Präsenz-Einzelunterrichtes unter Einhaltung der Vorgaben aus der jeweils aktuellen Infektionsschutzverordnung des Landes Berlin, sowie dem Hygienerahmenplan des Senates für Kultur und Europa Berlin.

Vorbetrachtung, Gegebenheiten

Beim Einzelunterricht befinden sich maximal 2 Personen in einem Unterrichtsraum (Lehrkraft und Schüler). Die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5m sollte ohne weiteres möglich sein.

Maßnahmen

1. Abstandsregeln

  • In allen Räumlichkeiten wird jederzeit ein Mindestabstand von min. 1,5m zwischen allen Personen eingehalten.

2. Händewaschen und -desinfizieren

  • Die SchülerInnen werden aufgefordert, vor Betreten des Unterrichtsraumes ihre Hände gründlich zu waschen und zu desinfizieren.

3. erweiterte 2G-Regelung / Tests vor Ort 

  • Um eine akute Covid-Infektion nachweisen und Weiterverbreitung des Virus möglichst eindämmen zu können ist jeder Schüler (unabhängig vom Status) dazu angehalten, sich 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn unter Aufsicht zu testen. Die Tests werden von der Lehrkraft sachgerecht gelagert und zur Verfügung gestellt.

4. Masken

  • Die SchülerInnen werden aufgefordert, beim Betreten des Gebäudes und in allen allgemein zugänglichen Teilen des Gebäudes (Flur, Wartebereiche und Toiletten) Masken zu tragen.

5. Desinfektion der Räumlichkeiten

  • Türklinken, Notenständer und sonstige häufig benutzte Gegenstände werden durch die Lehrkraft nach jedem Schüler desinfiziert.

6. Benutzung der Instrumente

  • Das Schülerschlagzeug ist mit einem Acousticshield aus Plexiglas umgeben, der als Spuckschutz dient.
  • Die zeitgleiche gemeinsame Benutzung eines Instruments ist für die Zeit der Pandemie ausgeschlossen.
  • Insbesondere beim Klavierunterricht wird auf den erforderlichen Mindestabstand hingewiesen.
  • Die Unterrichtsmethodik wird diesen Gegebenheiten angepasst.

6. Lüftung der Unterrichtsräume

  • Der Unterrichtsraum wird zwischendurch, vor und nach jeder Unterrichtseinheit ausgiebig gelüftet.
  • zusätzlich laufen 3 professionelle Luftreiniger (HEPA-Filter, UVC-Licht) um einer möglichen Aerosol-Ausbreitung entgegenzuwirken. 

7. Kontaktdatenerfassung

  • Zur Kontaktnachverfolgung werden alle erforderlichen Daten der SchülerInnen gemäß Verordnung erfasst und verwaltet, sowie die erforderlichen Nachweise überprüft. 

8. Zutrittsverweigerung

  • Keinen Zutritt zum Unterrichtsraum erhalten SchülerInnen mit Krankheitssymptomen jeglicher Art.

9. Umgang mit Risikogruppen

10. Angebot alternativer Unterrichtsformen

  • Als alternative Unterrichtsform wird Onlineunterricht per Videokonferenz angeboten.
  • Lehrer und Schüler sind frei in der Entscheidung auf diese Form des Unterrichts zuzugreifen, um räumliche Nähe zu vermeiden.
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